Corona. Na dann Prost!

Immer ein Auge auf das Deutschlandwetter gerichtet, um die Leihmaschine in Bredstedt abzuholen, haben wir die letzten Wochen damit verbracht, faire und ausführliche Vertragswerke zu erstellen und einen legalen Tankanhänger mit 310 Litern Nutzkapazität zu konzipieren. Alle Weichen stehen auf freie Fahrt und dann wirft der Virus SARS-CoV-2 mit dem eingängigeren Namen “Corona” alles über den Haufen.

Zugegeben, es kursieren ja schon länger Informationen darüber, dass es sich wohl um eine ernst zu nehmende Form von Virus mit teils schwerem Krankheitsverlauf handelt. Doch deshalb gleich das ganze (Bundes)Land zusperren? Nun, mit dieser Entscheidung prescht Dr. Markus Söder, MdL vor und macht ernst. Mit Bekanntmachung vom 16. März 2020 werden öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen, der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen wie Badeanstalten, Kinos, Bars und Diskotheken, Theater, Museen, Sport- und Spielplätze, aber auch Bordelle sowie Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt.

Als “Einrichtung der Freizeitgestaltung” sind wir gegroundet ohne überhaupt einmal gestartet zu sein.

Nachtrag vom 20. März 2020, Zitat:

Ausgangsbeschränkungen bis 6. Mai 2020
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen „triftiger Gründe“ erlaubt. Dazu zählen unter anderem: der Weg zur Arbeit; notwendige Einkäufe; Arzt- und Apothekenbesuche; der Besuch bei Lebenspartnern oder bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen und die Begleitung Sterbender; die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich; Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur allein oder mit den Menschen, mit denen man zusammenlebt.

Nachtrag vom 06. Mai 2020, Zitat:

Kontaktbeschränkungen ab 6. Mai 2020

  • Die bisherigen Ausgangsbeschränkungen wurden ab dem 6. Mai aufgehoben, ab diesem Datum gelten folgende Kontaktbeschränkungen: Der Kontakt zu mehr als einer Person außerhalb des Hausstands ist verboten und die Abstandsregelung von 1,5 m bleibt bestehen. Der physische Kontakt zu anderen Menschen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Öffentliche Ansammlungen sind verboten. Neben einer Kontaktperson außerhalb des Hausstands darf die engere Familie wie Eltern, Großeltern und Geschwister besucht werden.
  • Ab dem 8. Mai können sich in Bayern außerdem wieder Angehörige von zwei Hausständen im privaten und öffentlichen Raum treffen.
  • Ab 11. Mai dürfen alle Geschäfte ungeachtet ihrer Größe wieder öffnen, allerdings unter Auflagen.

Nach einem klärenden Telefonat mit dem Luftamt Süd, dürfen wir ab dem 11. Mai 2020, mit den gleichen Auflagen wie Fahrschulen, den Schulungsbetrieb wieder aufnehmen. So überlegen wir nun bei schönstem Deutschlandwetter, ob die kurzfristge Abholung des Leihbreezers für Freitag, den 08. Mai 2020 machbar ist. Mit etwas Glück und sorgfältiger Planung sollten wir es sogar an einem Tag hin und und zurück schaffen.