Was machst du nach deiner Ausbildung?
Ist doch klar: Du fliegst bei uns weiter!
Werde Mitglied in unserem Charterclub
Bevor du dir selbst ein Flugzeug kaufst, einem Verein beitrittst oder dich an einer Haltergemeinschaft beteiligst, ist das Chartern eine stressfreie und unkomplizierte Möglichkeit, Flugerfahrung zu sammeln. Noch einfacher wird dies, wenn man genau dasselbe Flugzeug schon geflogen ist und aus dem Effeff beherrscht.
Bei uns hast du diese Möglichkeit: Als ehemaliger Flugschüler kannst du ein Teil unseres Charterclubs werden und die dir bereits vertrauten Flugzeuge für private Aktivitäten mieten. Angenehmer und praktischer Nebeneffekt: Somit profitierst du auch als Pilot weiterhin von dem Know-how unserer Fluglehrer und Techniker sowie von erfahrenen Clubmitgliedern.
Beim Charterclub handelt es sich übrigens nicht um einen Verein mit Beiträgen und ehrenamtlichen Verpflichtungen. Es geht einfach darum, gemeinsam unser faszinierendes Hobby auszuleben und Erfahrungen mit Gleichgesinnten auszutauschen.
Auffrischungsschulungen und Checkflüge
Auffrischungsschulungen, die lizenzrechtlich vorgeschrieben sind, und Checkflüge, welche kleinere Unsicherheiten beheben sollen, gehören zu deinem Pilotenleben und selbstverständlich zu unserem Leistungsspektrum.
Preise und Konditionen
Chartern im Charterclub
Die Vercharterung unserer Flugzeuge erfolgt nur an ehemalige Flugschüler bzw. an Lizenzinhaber nach Befähigungsüberprüfung und Einweisung durch einen unserer Fluglehrer (ca. 5 Stunden.)
Welche Flugzeuge kannst du chartern?
Für deine Charterung mehrere Breezer B400-6 (600 kg) zur Verfügung. Die Flugzeuge sind immer betriebsbereit, gereinigt und gesichert wieder abzustellen.
Wie hoch sind deine Chartergebühren?
Die Chartergebühr je Betriebsstunde inklusive Treibstoff und Versicherung beträgt 165 Euro und enthält bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Betriebsstunde entspricht der Zeitspanne von 60 Minuten ab Motorstart bis Motorstopp.
Was gilt noch bei deiner Charterung?
Liegt deine letzte Charterung länger als 60 Tage zurück, ist vor einer weiteren Charterung ein kurzer Überprüfungsflug mit Fluglehrer erforderlich.
Die Selbstbeteiligung bei der Luftfahrt-Kaskoversicherung beträgt 5.000 Euro, zuzüglich aller Kosten, die nicht durch den Versicherer abgedeckt sind.
Solidarische Schadensfallabsicherung
Gemeinsam fliegen wir besser
Beitrag Schadensfallabsicherung pro Charterer und Flugschüler: jährlich 195 Euro
Zu deiner Absicherung gegen kleinere Schäden und die Selbstbeteiligung der Luftfahrt-Kaskoversicherung haben wir eine Schadenrücklage geschaffen. Diese wird jährlich aufs Neue von allen Charterern und Flugschülern durch einen Fixbetrag gespeist und steht im jeweiligen Jahr bis zur einbezahlten Gesamtsumme wiederum allen Beteiligten solidarisch zur Verfügung.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird jeweils zum Anfang eines Jahres, bzw. zu Beginn des Ausbildungs-/Chartervertrags, in Rechnung gestellt. Reichen diese Mittel am Ende des Jahres nicht aus, um alle Schäden abzudecken, wird der fehlende Betrag anteilig auf die verursachenden Flugzeugführer umgelegt.
Die Schadensfallabsicherung greift nicht bei Schäden, welche grobfahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurden. Aber das sollte selbstverständlich sein.