Charterclub.

Charterclub.

Und was mache ich nach meiner Ausbildung?
Ganz einfach: Du fliegst bei uns weiter!

Als ehemaliger Flugschüler kannst Du ein Teil unseres Charterclubs werden und die Dir bereits vertrauten Flugzeuge für private Aktivitäten mieten. Auch fremde Piloten sind bei uns willkommen, sofern sie „zu uns passen“.

Auffrischungsschulungen, die lizenzrechtlich vorgeschrieben sind, und Checkflüge, welche kleinere Unsicherheiten beheben sollen, gehören zu Deinem Pilotenleben und selbstverständlich zu unserem Leistungsspektrum.

Beim Charterclub handelt es sich übrigens nicht um einen Verein mit Beiträgen und ehrenamtlichen Verpflichtungen. Es geht einfach darum, gemeinsam unser faszinierendes Hobby auszuleben und Erfahrungen mit Gleichgesinnten auszutauschen.

CHARTERN IM CHARTERCLUB

Im Charterclub erhältst Du unsere Flugzeuge zu nachstehenden Bedingungen:

  • je Betriebsstunde* inkl. Treibstoff und Versicherung
  • Charter nur im Paket von 10 Stunden im Voraus
  • Mindestguthaben 2 Stunden bei Charterung
  • Vercharterung nur an ehemalige Schüler bzw. an Lizenzinhaber nach Befähigungsüberprüfung und Einweisung durch Fluglehrer (ca. 5 Stunden.)
  • letzte Charterung < 60 Tage, sonst Refresher mit Lehrer vor weiterer Charterung!
  • Flugzeuge sind betriebsbereit, gereinigt und gesichert abzustellen
  • Selbstbeteiligung Kasko 5.000,00 €, zzgl. aller Kosten, die nicht durch den Versicherer abgedeckt sind
Breezer B400-6 (600 kg)150,00 €
Breezer B400-6 (600 kg) Tagescharter
Mindestpauschale je Tag
750,00 €

Zu Deiner Absicherung gegen kleinere Schäden und die Selbstbeteiligung der Luftfahrt-Kaskoversicherung haben wir eine Schadenrücklage geschaffen. Diese wird jährlich aufs Neue von allen Charterern und Flugschülern durch einen Fixbetrag gespeist und steht im jeweiligen Jahr bis zur einbezahlten Gesamtsumme wiederum allen Beteiligten solidarisch zur Verfügung.

Die Einzahlung ist verpflichtend und wird jeweils zum Anfang eines Jahres, bzw. zu Beginn des Chartervertrags, in Rechnung gestellt. Reichen diese Mittel am Ende des Jahres nicht aus, um alle Schäden abzudecken, wird der fehlende Betrag anteilig auf die verursachenden Flugzeugführer umgelegt.

Die Schadensfallabsicherung greift nicht bei Schäden welche grobfahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurden. Aber das sollte selbstverständlich sein.

Schadensfallabsicherung
jährlich
195,00 €

Alle Preisangaben beinhalten die gesetzliche MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

*) Eine Betriebsstunde entspricht der Zeitspanne von 60 Minuten ab Motorstart bis Motorstopp.